Was kann ich wie vorsorgen?
In einem persönlichen Gespräch erarbeiten wir ihr Vorsorgedossier. Das persönliche Vorsorgedossier beinhaltet Ihre Patientenverfügung, Ihren Vorsorge-
auftrag und Ihre Anordnungen im Todesfall.
Selbstverständlich wählen Sie, welche Dokumente erarbeitet werden sollen.
Als Zusatzdienstleistung erstelle ich für Sie auch Ihr Testament, welches Sie lediglich noch handschriftlich verfassen müssen. Die Erarbeitung Ihres digitalen Nachlasses ist in der heutigen Zeit ein nicht mehr weg zu denkender Teil in der Beratung. Diese Dienstleistungen werden auf Stundenbasis verrechnet.
Mit der Inkraftsetzung des teilrevidierten Zivilgesetzbuches (ZGB) haben seit dem 1. Januar 2013 im Abschnitt Erwachsenenschutz die folgenden Bereiche eine Stärkung erfahren:
- Selbstbestimmungsrecht
- Solidarität in der Familie
- Schutz urteilsunfähiger Personen