Sie machen sich Gedanken über Ihren Tod? Sie möchten Ihre Wünsche für Ihr Lebensende festhalten, damit Ihre Nachkommen dies auch wissen?

Ein Ihnen nahestehender Mensch ist verstorben und Sie suchen nach Unterstützung für die anfallenden administrativen Aufgaben? Sie wollen die Zeit der Trauer für ebendiese nutzen können und sich nicht von all den organisatorischen Aufgaben davon abhalten lassen?

Todesfall – wie kann ich vorsorgen?

Todesfall – was nun?

Was kann ich wie vorsorgen?

In einem persönlichen Gespräch erarbeiten wir ihr Vorsorgedossier. Das persönliche Vorsorgedossier beinhaltet Ihre Patientenverfügung, Ihren Vorsorge-
auftrag und Ihre Anordnungen im Todesfall.
Selbstverständlich wählen Sie, welche Dokumente erarbeitet werden sollen.
Als Zusatzdienstleistung erstelle ich für Sie auch Ihr Testament, welches Sie lediglich noch handschriftlich verfassen müssen. Die Erarbeitung Ihres digitalen Nachlasses ist in der heutigen Zeit ein nicht mehr weg zu denkender Teil in der Beratung. Diese Dienstleistungen werden auf Stundenbasis verrechnet.

Mit der Inkraftsetzung des teilrevidierten Zivilgesetzbuches (ZGB) haben seit dem 1. Januar 2013 im Abschnitt Erwachsenenschutz die folgenden Bereiche eine Stärkung erfahren:

Die Patientenverfügung

Es ist nie zu früh, eine Patientenverfügung zu erstellen. Die Urteilsunfähigkeit kann jederzeit und unvorhergesehen eintreten.

Die Patientenverfügung hat kein Ablaufdatum und kann jederzeit Ihren Bedürfnissen angepasst werden. Daher empfiehlt es sich, im zwei Jahres Rhythmus eine Überprüfung vorzunehmen. Sinnvollerweise wird das Dokument auch ohne Änderung mit Datum und Unterschrift neu bestätigt.

Die Patientenverfügung kommt erst zur Anwendung wenn die Urteilsunfähigkeit eingetreten ist. Grundsätzlich wird in der Patientenverfügung festgehalten, welche medizinischen Behandlungen und lebensverlängernden Massnahmen Sie wünschen. Dies kann nahestehende Personen entlasten, wenn es um schwierige Entscheidungen geht.

Vorsorgeauftrag

Mit dem Vorsorgeauftrag können Sie bestimmen, wer im Falle des Verlustes der Urteilsfähigkeit für Sie Ihre Interessen vertreten soll (Art. 360 ff. ZGB). Die Person vertritt Sie in den von Ihnen festgelegten Bereichen und gemäss Ihren Vorgaben. Die Aufgaben sind in die Bereiche Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr gegliedert.
Art. 361 ZGB hält fest, dass der Vorsorgeauftrag handschriftlich erstellt oder öffentlich beurkundet werden muss.

Setzen Sie als Vorsorgebeauftragte*n eine Person Ihres Vertrauens ein. Der Vorsorgeauftrag regelt existentielle Aufgaben für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Daher ist es wichtig, inhaltliche Anordnungen unter Einbezug der Person, welche die Aufgaben wahrnehmen soll, zu erstellen.
Bei der Erarbeitung Ihres Vorsorgeauftrages ist es sinnvoll, dies zusammen mit der Person zu machen, oder aber diese nach Erstellung einer ersten Fassung miteinzubeziehen.

Anordnung für den Todesfall

Welches sind meine Wünsche für mein Lebensende?

Wie und wo wir geboren werden können wir nicht beeinflussen. Anders ist dies beim Sterben. Jeder Mensch hat das Recht, für das Lebensende und den Tod Anordnungen zu treffen. Soweit die Wünsche realistisch und zumutbar sind, gelten sie als bindend.

Wichtig ist, dass die Anordnung im Zusammenhang mit dem eigenen Sterben und dem Tod stehen. Die Anordnung im Todesfall können Sie in jedem Alter verfassen. Was Sie heute für richtig empfinden, kann in ein paar Jahren unter Umständen schon nicht mehr dem entsprechen, was Sie dannzumal für richtig befinden, daher ist es wichtig, eine Anordnung im Todesfall den eigenen Bedürfnissen anzupassen.

Mögliche Inhalte für eine Anordnung im Todesfall sind:

Ein geliebter Mensch ist verstorben – was muss ich tun?

Im Todesfall müssen viele Dinge geregelt, entschieden, organisiert und erledigt werden. Zu dieser Zeit ist den meisten Menschen nicht nach administrativer Arbeit. Scheuen Sie sich nicht in dieser Zeit Unterstützung einzufordern.
In einem persönlichen Gespräch werden wir erarbeiten, welche Aufgaben Sie mir übertragen möchten. Zuverlässig werde ich mich für Sie darum kümmern, so haben Sie Zeit sich um die wirklich wichtigen Aufgaben zu kümmern.

Ausserdem stehe ich Ihnen auch für die Erstellung des Erbteilungsvertrages zur Verfügung. Ich versichere Ihnen eine professionelle und unkomplizierte Abwicklung. Gerade in Situationen, wo sich die Erben nicht einig sind, hilft es, wenn sich eine Person darum kümmert, die keine emotionale Verbindung hat. Ich agiere als unparteiischer Vermittler, um Konflikte zu lösen und faire Lösungen zu finden.

Todesfall – Was ist nun zu tun?

Viele Aufgaben fallen unmittelbar nach dem Tod an. Für diese Phase biete ich Ihnen das Folgende an:

Was ich für Sie in dieser Zeit erledige, richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Die Aufzählung ist daher nicht abschliessend.

Administrative Unterstützung im Todesfall

Ein Todesfall in der Familie, ob plötzlich oder absehbar, bringt viele Arbeiten und damit verbundene Unsicherheiten mit sich. In erster Linie soll Ihnen aber die Möglichkeit bleiben, den Verlust zu verarbeiten und sich der Trauerarbeit vollumfänglich zu widmen. Gerne übernehme ich für Sie die anfallenden Tätigkeiten.

Obige Aufzählung ist nicht abschliessend, gemeinsam legen wir fest, welche Arbeiten ich für Sie übernehmen darf.

Koordination

Mit mir haben Sie eine Ansprechperson. Das Einholen von Offerten,
die Einhaltung von Fristen und Terminen und die Koordination der verschiedenen Dienstleister und amtlichen Stellen sind Tätigkeiten, die ich für Sie erledige. Somit sparen Sie Zeit für die wichtigen Dinge.

Regelmässig informiere ich Sie über den aktuellen Stand, sodass Sie jederzeit den Überblick und die Kontrolle behalten.

Kosten

Wer benötigt meine Dienstleistungen?

Todesfall – wie kann ich vorsorgen?

Korrekt, von Gesetzes wegen, wird die KESB einen Beistand einsetzen müssen. Wenn Sie einen Vorsorgeauftrag erstellen, dann können Sie entscheiden, wer sich um Sie kümmern soll, wer Ihre Finanzen verwaltet. Andernfalls kann dies eine Berufsbeistandsperson sein, welche Sie nicht kennen. Zudem sind die Kosten, die bei Einsetzung einer Beistandsperson anfallen massiv höher als wenn ein:e Vorsorgebeauftragte:r eingesetzt wird.

Ja, das könnten Sie tun, aber dann gibt es keine Kontrolle, ob der Vorsorgeauftrag auch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, die Patientenverfügung am richtigen Ort aufbewahrt wird und die Anordnungen im Todesfall zur rechten Zeit an die richtige/n Person/en gelangen.

Todesfall – Was nun?

Ja, das ist so, wenn Sie die Administration an mich abtreten, haben Sie Zeit für die wirklich wichtigen Dinge wie die Trauerarbeit.

Ja, das ist korrekt, aber das kostet Sie Zeit, die Sie in der Trauerarbeit besser investieren können.

Weil ich für Sie alles erledige, was wir miteinander vereinbaren. Andere Anbieter erledigen meist nur bestimmte Arbeiten und dann brauchen Sie mehrere Personen.

Richtig, nur haben Sie deutlich mehr Arbeit und benötigen mehr Zeit, um alles selbst zu organisieren. Zeit, welche Sie für die Trauerarbeit dann nicht zur Verfügung haben.